Venire contra factum proprium ist eine lateinische Rechtsmaxime, die besagt, dass es einer Person nicht erlaubt ist, gegen ihr eigenes Verhalten vorzugehen. Dies bedeutet, dass eine Person sich nicht auf eine Handlung oder eine Aussage berufen kann, die sie zuvor getätigt hat, wenn dies im Widerspruch zu ihrem aktuellen Verhalten steht.
Diese Maxime findet vor allem im deutschen Recht Anwendung, wo sie im Rahmen des Vertrauensschutzes und der Vertrauenshaftung eine Rolle spielt. Wenn beispielsweise jemand eine Zusage gemacht hat, die andere Person darauf vertraut hat und deshalb in ihrem Verhalten beeinflusst wurde, kann die erste Person nicht plötzlich anders handeln und dadurch den Vertrauensschutz verletzen.
Die Venire contra factum proprium Regel dient also dazu, das Vertrauen und die Zuverlässigkeit in rechtlichen Angelegenheiten zu schützen und sicherzustellen, dass eine Person nicht einfach ihre Meinung ändern und dadurch anderen Schaden zufügen kann.
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